ENERGIEBERATUNG HERLIZ - DER SMARTE ENERGIEBERATER

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)Energieberatung Herliz Im Bockental 1, 35066 Frankenberg Eder

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Dienstleistungen und Beratungen zwischen Energieberatung Herliz (nachfolgend „Berater“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).

§ 2 Definitionen

Antragsteller: Derjenige, der den Fördermittelantrag für eine Fördermaßnahme sowie die Auszahlung bei der KfW beantragt und der die Fördersumme letztendlich bei Bewilligung des Fördermittelantrags erhält (wird auch Zuschussempfänger / Investor genannt).

BEG EM: Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM – in der Fassung vom 21.12.2023).

Bestätigung zum Antrag (BzA): Für die Beantragung einer Förderung des KfW-Produkts „Heizungsförderung für Privatpersonen“ (Zuschuss 458) ist eine „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) erforderlich. Diese Bestätigung wird durch einen Energieeffizienz-Experten oder einen Fachunternehmer in der Online-Anwendung der KfW erstellt. Bei der Erstellung werden Daten und energetische Kennwerte zum Fördervorhaben abgefragt und auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Das Ergebnis ist unter anderem eine BZA-ID, die der Antragsteller zur Antragstellung benötigt. Informationen, die initial bei Erstellung der BzA angegeben werden, müssen anschließend auch in der Antragstellung gleichbleibend angegeben werden.

Bestätigung nach Durchführung (BnD): Für die Förderung im KfW-Produkt „Heizungsförderung für Privatpersonen“ (Zuschuss 458) ist die Umsetzung des Fördervorhabens mit der Einreichung einer BnD zu bestätigen. Diese Bestätigung wird durch einen Energieeffizienz-Experten oder ein Fachunternehmen in der Online-Anwendung der KfW erstellt. Bei der Erstellung werden Daten und energetische Kennwerte zum Fördervorhaben abgefragt und auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Das Ergebnis ist unter anderem eine BnD-ID, die der Antragsteller zur Beantragung der Auszahlung benötigt.

Energieeffizienz-Experten: Alle in der Expertenliste unter www.energie-effizienz-experten.de in den Kategorien „BEG – Wohngebäude“, „BEG – Nichtwohngebäude“, „BEG – Wohngebäude Denkmal“ und „BEG – Nichtwohngebäude Denkmal“ geführten Personen.

Fachunternehmer: Personen beziehungsweise Unternehmen, die auf einen oder mehrere Leistungsbereiche (Gewerke) der Bauausführung spezialisiert und in diesem Bereich gewerblich tätig sind.

Fördermaßnahme: Das KfW-Produkt „Heizungsförderung für Privatpersonen“ (Zuschuss 458) gemäß der BEG EM.

Fördermittelantrag: Der offizielle Antrag auf die Fördermaßnahme.

Förderfähigkeit: Liegt vor, wenn grundsätzlich eine Förderung in Form der Auszahlung eines Förderbetrags für die Fördermaßnahme gemäß der BEG EM vorgesehen ist.

Förderbetrag: Die Fördersumme, also die tatsächlichen förderfähigen Kosten der Fördermaßnahme (Investitionssumme) multipliziert mit dem in der E-Mail über die Förderfähigkeit mitgeteilten Prozentsatz. Der Förderbetrag reduziert sich, wenn für dasselbe Objekt im selben Kalenderjahr und Förderprogramm weitere Fördermaßnahmen beantragt werden und damit die maximal zur Verfügung stehende Investitionssumme überschritten wird. Der Förderbetrag wird erst nach Abschluss der Fördermaßnahme, Zahlung der zugehörigen Rechnungen und Erstellung des Verwendungsnachweises von dem Fördermittelgeber ausgezahlt. Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben beläuft sich auf insgesamt 30.000 EUR pro Einfamilienhaus.

Kunde: Der Kunde ist ein Fachunternehmer (z. B. Heizungsbauer) und unterstützt den Antragsteller bei der Durchführung einer oder mehrerer förderfähiger Baumaßnahmen.

§ 3 Leistungsumfang

Der Berater erbringt Dienstleistungen im Bereich der Energieberatung, insbesondere die Erstellung von Förderanträgen für den Auftraggeber.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass er den Förderantrag selbst bei der KfW einzureichen hat und für die Einhaltung der entsprechenden Fristen verantwortlich ist.

Der Berater übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung oder Ablehnung von Förderanträgen durch die KfW oder andere Förderstellen.

§ 4 Zusätzliche Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, den Zuwendungsbescheid nach Erhalt auf Richtigkeit der dort gemachten Angaben zu prüfen und Energieberatung Herliz bei Abweichungen unverzüglich zu informieren. Vom Kunden nicht oder später angezeigte Abweichungen fallen nicht unter die Förder-Garantie.

Dem Kunden ist bekannt, dass zwar grundsätzlich Förderung für dieselbe Fördermaßnahme auch an anderer Stelle beantragt werden kann, dies jedoch zu einer Kürzung der über Energieberatung Herliz beantragten Förderung auf bis zu maximal 60% der förderfähigen Investitionssumme führen kann.

Der Kunde ist zur Ermittlung des endgültigen Förderbetrages nach Durchführung der Maßnahme verpflichtet, Energieberatung Herliz mindestens die folgenden notwendigen, vollständigen und wahrheitsgemäßen Unterlagen unverzüglich nach Abschluss der Maßnahme zukommen zu lassen, insbesondere:

Fachunternehmererklärungen für jeden zu fördernden Wärmeerzeuger

Schlussrechnungen zu allen förderfähigen Kosten

VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B

Ggf. sonstige Unterlagen im Zusammenhang mit der konkreten Fördermaßnahme.

§ 5 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

§ 6 Gewährleistung, Haftung und höhere Gewalt

Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, die auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden können (z. B. Streiks, behördliche Anordnungen, Lieferengpässe), hat Energieberatung Herliz nicht zu vertreten. In diesen Fällen kann sich die Leistung um die Dauer des behindernden Ereignisses verschieben.

Bei einer Nichtverfügbarkeit von mehr als sechs Monaten kann Energieberatung Herliz vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde wird unverzüglich informiert und bereits geleistete Zahlungen werden erstattet.

Gerät der Kunde mit der Annahme der Dienstleistung in Verzug, ist Energieberatung Herliz berechtigt, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.

§ 7 Preise und Rechnungsstellung

Für die Leistungserbringung gemäß Ziffer 3 (2), 4 (2) berechnet Energieberatung Herliz eine Bearbeitungsgebühr. Weitere Kosten fallen nicht an, sofern der Kunde den Fördermittelantrag nicht nachträglich ändern möchte. Für eine nachträgliche Änderung des Fördermittelantrags fällt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr an.

§ 8 Zahlungsarten und Zurückbehaltungsrecht

Die Leistungen können nur mittels Banküberweisung gegen Rechnung bezahlt werden. Andere Zahlungsarten stehen bis auf Weiteres nicht zur Verfügung.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Kunden nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig, anerkannt und/oder rechtskräftig festgestellt sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie unsere Verpflichtung beruhen.

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