ENERGIEBERATUNG HERLIZ - DER SMARTE ENERGIEBERATER
Bitte beachten Sie die Förderkonditionen. Der Effizienzbonus darf nur mit einer zulässigen Auswahl beantragt werden.
Für die Gewährung des Klimageschwindigkeitsbonus dürfen die versorgten Wohneinheiten oder Flächen nach dem Austausch der bestehenden Heizungsanlage nicht mehr von fossilen oder mit Gas betriebenen Heizungen im Gebäude oder gebäudenah versorgt werden. Dies gilt auch für den Einbau eines förderfähigen bivalenten Wärmepumpen-Kombi-/Kompaktgerätes. Von dieser Regelung sind gemäß Förderrichtlinie gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen ausgenommen. Beim Einbau einer förderfähigen Biomasseheizung, wird der Klimageschwindigkeitsbonus nur gewährt, wenn die eingebaute Biomasseheizung mit einer solarthermischen Anlage, PV-Anlage oder einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe kombiniert wird.
Ich bestätige, dass ich meine Auftraggeberin beziehungsweise meinen Auftraggeber über die Erstellung der vorliegenden “Bestätigung nach Durchführung“ und die Übermittlung von Vorhabens- und gegebenenfalls personenbezogenen Daten an die KfW aufgeklärt und meine Auftraggeberin beziehungsweise meinen Auftraggeber ebenfalls auf die vorstehend genannten Informationen der KfW zum Datenschutz und die Abrufbarkeit dieser unter den genannten Webadressen hingewiesen habe. *
https://energieberatung-herliz.de/agb/
Menü schließen